Treuhandvertrag, was ist das?
Die Kosten für eine Bestattung sind in vielen Fällen nicht eingeplant. Deswegen ist es sinnvoll, die Bestimmungen zur Bestattungsvorsorge auch finanziell abzusichern. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen und können sichergehen, dass Ihre Wünsche unabhängig vom finanziellen Spielraum Ihrer Hinterbliebenen verwirklicht werden.
Grundlage ist ein Bestattungsvorsorgeplan. Hier werden Ihre Wünsche festgelegt. Gleichzeitig schließen Sie einen Treuhandvertrag über die Kosten Ihrer Bestattung ab. Ihre Einlage wird verzinst und nicht mit Verwaltungskosten belastet. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen inkl. der Zinsen an Ihren Bestatter ausgezahlt. So ist garantiert, dass Ihr Geld Ihrer Bestattung dient. Ein Abschluss ist nicht an ein Höchstalter gekoppelt.
Wir arbeiten seit Jahren mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
Wie es funktioniert:
- Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
- Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung. - Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
- Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.